Direktversicherung Generali

Die Direktversicherung Generali ist einer von fünf möglichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Alle Arbeitnehmer, Angestellten, Arbeiter, Auszubildenden, Vorstandmitglieder einer AG und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können über einen Versorgungsvertrag der Direktversicherung Generali staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. So sind Beiträge bis zum Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.

Weitere 1.800 EUR sind steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig, wenn für den Arbeitnehmer keine Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) besteht, die mit 20 % pauschal besteuert wird. Die Direktversicherung Generali unterliegt – wie alle Versorgungsverträge, die in der Ansparphase steuerbefreit sind – der nachgelagerten Besteuerung.

Diese Form der Steuererhebung ist in der Regel für den Arbeitnehmer günstiger, da der Steuersatz im Alter niedriger ist. Gutverdiener und privat Krankenversicherte profitieren doppelt von der Direktversicherung Generali: Sie müssen von der Betriebsrente im Alter keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen, im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten. Der Auszahlungszeitpunkt der Direktversicherung Generali kann ab dem 62. Lebensjahr frei vereinbart werden, ebenso wie die Auszahlungsform (lebenslange Altersrente oder einmalige Kapitalabfindung).

Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Generali bietet zudem Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, Vorsorge für ihre Mitarbeiter zu treffen. So wird durch den Abschluss eines solchen Versorgungsvertrages nicht nur die Motivation der Mitarbeiter sowie deren Unternehmensbindung gestärkt, das Unternehmen gewinnt auf dem Markt auch deutlich an Attraktivität. Grundsätzlich bietet die Direktversicherung Generali mit ihren lukrativen Leistungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine interessante Form, die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Wer im Alter seinen Lebensstandard halten möchte, darf sich nicht alleine auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen.