Direktversicherung Ergo

Die Direktversicherung Ergo bietet allen Arbeitnehmern die Möglichkeit, staatliche Förderungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für sich zu nutzen. Die gesetzliche Rentenversicherung stellt künftig nur noch eine Grundsicherung dar – wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte, muss sich über die zusätzlichen Wege der Altersvorsorge absichern.

Die Direktversicherung Ergo eröffnet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmer Wege, Steuervorteile in der Ansparphase zu nutzen. So können Beiträge bis zum Höchstbetrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei in die Direktversicherung Ergo eingezahlt werden. Besteht zudem für den Arbeitnehmer keine weitere Altzusage, die der pauschalen Besteuerung unterliegt, sind weitere 1.800 EUR von der Steuer befreit.

Allerdings müssen für diesen Teil der Einzahlungen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden. Bei der Direktversicherung Ergo wird der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer als versicherte Person eingetragen. Der Vertrag der Direktversicherung Ergo kann flexibel gestaltet werden: Eine Auszahlung der Leistungen als lebenslange Altersrente ist ebenso möglich wie eine Einmalzahlung. Der Einschluss von zusätzlichen Leistungen wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsabsicherung kann vereinbart werden, wie der Einschluss einer dynamischen Anpassung.

Eine Dynamik garantiert dem Beitragszahler, dass durch die Beitragsanpassung an die Beitragsbemessungsgrenze jährlich die höchstmöglichen Förderungen über den Vertrag der Direktversicherung Ergo gesichert werden. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Formen, die Direktversicherung Ergo weiterzuführen: Der Vertrag kann auf den neuen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer umgeschrieben werden, wenn dieser damit einverstanden ist. Andernfalls kann der Arbeitnehmer selbst den Vertrag privat fortsetzen oder beitragsfrei stellen. Die Leistungen werden dann zum vereinbarten Termin ausgezahlt. Bei einer Beitragsfreistellung ist allerdings zu beachten, dass die Auszahlungen entsprechend niedriger ausfallen und eine entstehende Versorgungslücke anderweitig ausgeglichen werden sollte.