Direktversicherung arbeitgeberfinanziert

Die Direktversicherung arbeitgeberfinanziert ist ein möglicher Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können Beiträge bis zum Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in einen solchen Versorgungsvertrag einzahlen.

Bei der Direktversicherung arbeitgeberfinanziert übernimmt der Arbeitgeber die Einzahlungen. So sichert er seine Arbeitnehmer in Form von einer lebenslangen Betriebsrente oder einer Einmalzahlung im Alter ab. Die Direktversicherung arbeitgeberfinanziert ist für Unternehmen nicht nur aufgrund der Steuerersparnis lohnend: Durch den Abschluss eines solchen Vertrages wird die Motivation der Mitarbeiter ebenso wie deren Bindung an das Unternehmen gestärkt, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Die versicherte Person erhält Anwartschaften auf die Leistungen der Direktversicherung arbeitgeberfinanziert. Hierzu müssen bestimmte Fristen der Unverfallbarkeit eingehalten werden. Ist erst einmal die Unverfallbarkeit eingetreten, so verliert der Arbeitnehmer seine Ansprüche auf die Leistungen aus der Direktversicherung arbeitgeberfinanziert auch nicht bei einem Arbeitgeberwechsel. Für diesen Fall sind verschiedene Lösungswege vorgesehen: Das angesparte Kapital bleibt erhalten und wird zum vereinbarten Termin ausgezahlt. Ist der neue Arbeitgeber dazu bereit, so kann der Vertrag auch auf ihn als neuen Versicherungsnehmer übertragen werden.

Weitere Lösungswege bestehen in der privaten Fortsetzung des Vertrages durch den Arbeitnehmer selbst oder der Beitragsfreistellung. Nach dem Portabilitätsgesetz vom 01.01.2005 kann das angesparte Kapital auch in einem neuen Versorgungsvertrag angerechnet werden. Auch bei dieser Übertragung entstehen keine zusätzlichen Kosten – weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber. So können beide Parteien durch den Abschluss einer Direktversicherung arbeitgeberfinanziert profitieren.