Darf’s ein bisschen mehr sein? Die Unterstützungskasse als Vorsorgeweg für Geschäftsführer und leitende Angestellte

24. April, 2013

Unterstützungskasse Geschäftsführer leitende Angestellte

Chefs haben es nicht leicht.

Während ihres Arbeitslebens tragen sie viel Verantwortung, treffen tagtäglich Entscheidungen von bedeutenden Ausmaßen, kümmern sich um ihre Angestellten – auch um die weniger angenehmen Zeitgenossen. Sie arbeiten oft mehr als alle anderen im Unternehmen und stellen nicht selten ihr Privatleben völlig hintenan.

Und was bleibt davon, wenn sie den wohlverdienten Ruhestand endlich erreicht haben?

Nun… Wenn es nach den gesetzlichen Rentenversicherern geht: nicht viel. Vielleicht sogar gar nichts! Denn sollte sich herausstellen, dass ein Geschäftsführer, vor allem wenn er Mitgesellschafter in einer Kapitalgesellschaft war, sich gar nicht in einem so genannten abhängigen Beschäftigungsverhältnis befand, dann war er auch die ganze Zeit über nicht sozialversicherungspflichtig. In so einem Fall kann es durchaus passieren, dass ihm der Bezug von Sozialleistungen verweigert wird, und zwar sogar dann, wenn er jahrelang Beiträge eingezahlt hat. Ganz abgesehen davon ist die Betragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gemessen an den Gehältern leitender Angestellter unverhältnismäßig niedrig angesetzt.

Es sollten also unbedingt zusätzliche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.

Dies kann zum Beispiel über eine private Rentenversicherung passieren. Noch wesentlich vorteilhafter ist aber die betriebliche Altersvorsorge, denn nur hier besteht die Möglichkeit, auf dem Wege der Entgeltumwandlung Rentenbeträge anzusparen. Dadurch können beachtliche Spareffekte bei der Einkommenssteuer erzielt werden.

Die beste Wahl für Geschäftsführer: eine Unterstützungskasse

Insgesamt fünf verschiedene Durchführungswege sind durch das Betriebsrentengesetz anerkannt. Sie funktionieren nicht alle gleich und bieten daher auch jeweils unterschiedliche Vorteile. Für Geschäftsführer, egal ob mit oder ohne Gesellschafterstatus, für leitende Angestellte und auch für mitarbeitende Familienangehörige ist die Unterstützungskasse besonders gut geeignet. Denn sie bietet die Steuerfreistellung für Beitragszahlungen in beliebiger Höhe. Während bei anderen Durchführungswegen eine Höchstgrenze für die Beiträge gesetzt ist, die aktuell bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, kann bei der Unterstützungskasse wirklich nach Belieben angespart werden. Einer adäquaten Altersvorsorge steht somit nichts mehr im Wege.

So können auch Chefs ihren Ruhestand genießen.