Betriebsrente Witwenrente

Viele Unternehmen finanzieren mittlerweile ihren Mitarbeitern eine betriebliche Versorgung fürs Alter, den Invaliditätsfall oder für die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers. So wurde die Betriebsrente Witwenrente im „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“(BetrAVG) ebenfalls geregelt. Ein Rentenanspruch für Hinterbliebene ist von bestimmten Faktoren abhängig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen zur Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung zugesagt hat. Verstirbt der Empfänger der Betriebsrente, so hat der Ehepartner des Verstorbenen Anspruch auf den Erhalt einer Witwenrente. Eine Betriebsrente Witwenrente wird in gleicher Weise wie die gesetzliche Rente behandelt, sodass auch die gleichen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Anspruch erfüllt werden müssen:

  • Die Eheschließung muss mindestens 12 Monate zurückliegen, damit die Witwe/der Witwer Anspruch auf die kleine Betriebsrente Witwenrente hat. Diese wird für 2 Jahre gezahlt und beträgt 25 % der eigentlichen betrieblichen Rente.
  • Für die große Betriebsrente Witwenrente müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden, wie beispielsweise ein Mindestalter von 45 Jahren oder eine nachweisliche Erwerbsminderung der überlebenden Person. Die Rente beträgt dann 55 % der eigentlichen betrieblichen Rente.
  • Je nach dem, wird eine große oder kleine Betriebsrente Witwenrente an den Hinterbliebenen/die Hinterbliebene ausgezahlt.

Ein weiterer Punkt ist zu beachten, wenn noch die Zahlung einer Waisenrente hinzukommt:

  • Der Gesamtbetrag der gezahlten Rentenleistungen darf die Höhe der eigentlichen Betriebsrente nicht übersteigen. In diesem Fall wird eine anteilige Kürzung sowohl der Witwenrente als auch der Waisenrente vorgenommen. Diese Kürzung wird jedoch wieder aufgehoben, sobald eine der Renten entfällt.

Zum Vergleich

Was tun, wenn der Arbeitgeber keine Betriebsrente/Witwenrente zusagt?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung bietet beispielsweise eine attraktive Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge selbst in die Hand zu nehmen. Hier ist der Einschluss einer zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung individuell vereinbar.