Betriebsrente Verlust

Bei einem Jobwechsel sollten Arbeitnehmer besonders auf die persönliche Betriebsrente und einen eventuellen Verlust achten. Im Rahmen des Portabilitätsgesetzes kann das angesparte Kapital, der sogenannte Deckungsstock, auch einen neuen Versorgungsvertrag der Betriebsrente – meist mit Verlust – übertragen werden. Zwar entstehen hierbei für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten, dennoch kann ein solcher Wechsel der Betriebsrente Verlust für den Arbeitnehmer bedeuten.

Wie kann es bei einem Jobwechsel zu einem Betriebsrente Verlust kommen?

Bietet der neue Arbeitgeber die Betriebsrente nicht über dasselbe Versicherungsunternehmen an, so wird bei der Übertragung des Kapitals in der Regel ein neuer Vertrag abgeschlossen – aber auch zu neuen Konditionen. So kann für den Arbeitnehmer ein nicht geringer Betriebsrente Verlust entstehen, wenn beispielsweise die Garantieverzinsung des Altvertrages noch bei 3,25 % lag. Die aktuelle Verzinsung von 1,75 % hat fast eine Halbierung der garantierten Rentenzahlung zur Folge – ein starker Verlust. Eventuelle Zusatzvereinbarungen, wie der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Hinterbliebenenschutz ist je nach dem nicht mehr möglich. Sind in den letzten Jahren ernste Erkrankungen hinzugekommen, kann es mit dem Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsabsicherung schwer werden. Männer sind zudem seit dem 21.12.2012 durch die Unisex-Tarife in der Rentenversicherung schlechtergestellt. Ein Wechsel würde allein durch die neuen Tarife bereits ein Betriebsrente Verlust bedeuten.

Fazit: Um einen Verlust bei der Betriebsrente zu vermeiden, sollten die einzelnen Punkte vor einem Wechsel des Versorgungsvertrages in jedem Fall abgeklärt werden. Häufig kann auch die private Fortführung des Vertrages sinnvoll sein, um die bisherigen Konditionen beizubehalten. Eine individuelle Finanzanalyse kann dabei helfen, die persönliche Versorgungslücke im Alter im Vorfeld zu bestimmen, sodass die Verträge entsprechend angepasst werden können.