Betriebsrente Nachteile

Betriebsrente – Nachteile für den Arbeitnehmer:

Bei der Betriebsrente handelt es sich um eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte Form der Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Der Grundgedanke der Betriebsrente liegt in der Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung und der Schließung der daraus resultierenden Versorgungslücke im Alter. Aus diesem Grund hat die Betriebsrente Nachteile, wie eine eingeschränkte Flexibilität, wenn es um den Auszahlungszeitpunkt des Vertrages geht. Der Rentenbeginn kann nicht vor dem 62. Lebensjahr liegen, bei Altverträgen nicht vor dem 60. Lebensjahr. Weitere Betriebsrente Nachteile liegen darin, dass eine vorzeitige Aufhebung des Vertrages nicht möglich ist. Eine Kündigung des Vertrages stört den Grundgedanken der betrieblichen Altersvorsorge, da das Kapital vorzeitig für andere Zwecke verwendet werden könnte. Um dennoch in finanziellen Schwierigkeiten eine Lösung anzubieten, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Aus diesem Grunde muss diese Tatsache nicht unbedingt als nachteilig empfunden werden, sondern vielmehr als Sicherung des Rentenkapitals. Weitere negative Aspekte hingegen können Folgende sein: Der Arbeitgeber entscheidet über den Durchführungsweg und bestimmt das Versicherungsunternehmen, über das eine Altersvorsorge abgeschlossen wird.

Betriebsrente – Nachteile für den Arbeitgeber:

Grundlegende Betriebsrente Nachteile gibt es für den Arbeitgeber ebenso nicht. Dieser sollte sich nur hinsichtlich des Durchführungsweges von Experten beraten lassen, damit alle steuerlichen Möglichkeiten und Förderungen maximal genutzt werden. Je nach Durchführungsweg können Kosten für den Arbeitgeber entstehen.

Fazit der Betriebsrente Nachteile:

Eine Betriebsrente hat Nachteile und Vorteile, wie jeder andere Renten- oder Lebensversicherungsvertrag auch. Eine gleichwertige Kombination aus Sicherheit, Flexibilität, starker Rendite und staatlicher Förderung ist nicht umsetzbar. Aus diesem Grund empfiehlt sich immer, die individuelle Altersvorsorge auf einer Mischung aus privaten und betrieblichen Altersvorsorgeverträgen aufzubauen.