Betriebsrente Jobwechsel

Betriebsrente – Jobwechsel: Welche Möglichkeiten gibt es?

Besteht eine Betriebsrente, gibt es bei einem Jobwechsel verschiedene Lösungen zur Vertragsfortführung, die gesetzlich geregelt sind. Seit dem 01.01.2005 regelt das Portabilitätsgesetz die verschiedenen Varianten der Betriebsrente bei Jobwechsel.

  • Die Übernahme der Betriebsrente bei Jobwechsel durch den neuen Arbeitgeber: In diesem Fall wird der Versorgungsvertrag auf den neuen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer umgeschrieben und unverändert fortgeführt. Für diese Form der Vertragsfortführung ist das Einverständnis aller Parteien notwendig.
  •  Die Übertragung der Betriebsrente bei Jobwechsel auf den neuen Arbeitgeber: Der neue Arbeitnehmer führt in diesem Fall eine betriebliche Altersvorsorge fort – allerdings nicht verpflichtend in der bisherigen Form. Das angesparte Kapital wird auf den neuen Vertrag übertragen und der Arbeitgeber kann sich für einen Durchführungsweg seiner Wahl entscheiden. Wichtig ist nur, dass es sich um eine wertgleiche Zusage der Betriebsrente Jobwechsel handelt.

Betriebsrente – Jobwechsel: Welche Lösungen gibt es noch?

Bei der Übertragung des Kapitals sollte immer genau geprüft werden, ob sich der Arbeitnehmer mit dem Abschluss eines neuen Versorgungsvertrages nicht schlechterstellt. Es können diverse Einschlüsse in der Vergangenheit vereinbart worden sein, die in einem neuen Vertrag nicht mehr versichert werden können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist beispielsweise abhängig vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Altverträge weisen zudem einen deutlich höheren Garantiezins auf. Der Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall die Betriebsrente bei Jobwechsel auch privat weiterführen, wenn es sich um eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds handelt. Eine Beitragsfreistellung des Vertrages bewirkt, dass die Beiträge bis zum vereinbarten Vertragsende ausgesetzt werden und das angesparte Kapital zum Ende der Vertragslaufzeit entsprechend an den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Dieser Lösungsweg ist für alle fünf Durchführungswege denkbar.

Fazit:

Welcher individuelle Lösungsweg für die Betriebsrente bei Jobwechsel der Beste ist, können Experten klären. In jedem Fall muss eine Einigung darüber mit dem neuen Arbeitgeber getroffen werden.