Betriebsrente Besteuerung

Die gesetzlich geregelte Art und Weise der Betriebsrente Besteuerung ist ein wesentlicher Vorteil dieser Vorsorgeform in Hinblick auf einen finanziell sorgenfreien Ruhestand. Zuwendungen, die in eine Unterstützungskasse oder Direktzusage fließen, bleiben grundsätzlich von Steuerzahlungen befreit.

Betriebsrente Besteuerung, so funktioniert das!

Seit 2005 gibt es bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen ein immenses Steuerprivileg: Alle Beiträge in diese Vorsorgeformen bleiben bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Zusätzlich werden nochmals 1800 Euro pauschal bei der Betriebsrente Besteuerung berücksichtigt. Auf diesen Betrag entfällt die Zahlung an den Fiskus nämlich ebenfalls. Außerdem sind Betriebsrenten während der Ansparphase komplett sozialversicherungsfrei.

Betriebsrente Besteuerung: Auch Riester und Rürup bringen Vorteile

Eine überlegenswerte Alternative zur alleinigen Betriebsrente ist die Riester- bzw. Rürup Rente, die mit dieser kombiniert werden kann. Hierbei leistet der Sparer Beiträge aus seinem Nettoeinkommen. Allerdings lassen sich diese Beiträge in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben absetzten und der Staat fördert diese Vorsorgemodelle mit lukrativen Zulagen.

Betriebsrente Besteuerung bei Auszahlung

Seit Kurzem werden Einkünfte aus Betriebsrenten und Unterstützungskassen steuerrechtlich wie „Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit“ behandelt. Sie sind deshalb komplett steuerpflichtig. Allerdings erlaubt der Fiskus vor der Betriebsrente Besteuerung den Abzug eines sogenannten Versorgungsfreibetrages, einen jährlich neu zu ermittelnden Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und eines Pauschbetrages.

Wer mit Eintritt in das Rentenalter Leistungen aus einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds oder einer Pensionskasse bezieht, muss diese ebenfalls versteuern, sofern sie während der Einzahlphase steuerfrei waren. Für diese Beträge hat der Fiskus die Spalte „sonstige Einkünfte“ in der Einkommenssteuererklärung vorgesehen. Analog der Betriebsrente Besteuerung gilt das auch, sofern der Ruheständler die Riester- bzw. Rürup-Förderung in Anspruch nimmt.

Insgesamt ist das Besteuerungssystem von Betriebsrenten oder sonstigen Vorsorgeformen in Deutschland sehr kompliziert und vom Laien beinahe kaum noch zu überblicken. Bei Fragen zur Betriebsrente Besteuerung oder anderen Vertragsdetails lohnt es sich deshalb immer, den Rat eines erfahrenen Experten einzuholen.