Betriebsrente Abzüge

Die meisten Ruheständler in Deutschland befinden sich in der Krankenversicherung der Rentner. Dort müssen sie nicht nur Beiträge auf ihre gesetzliche Altersrente zahlen, sondern auch auf alle zusätzlichen Einnahmen.Betriebsrente Abzüge sind für viele von ihnen bereits Realität. Anders sieht das bei Privatversicherten aus.

Der große Unterschied

Betriebsrente Abzüge: ja oder nein – es ist ein großer Unterschied ob die betreffende Person privat oder pflichtversichert ist. Schließlich müssen pflichtversicherte Rentner Beiträge auf den Bruttobetrag ihrer Rente, auf das Entgelt eines eventuellen Nebenjobs, und außerdem noch auf ihre „Versorgungsbezüge“ bezahlen. Alles, was irgendeinen Bezug zum Berufsleben hat, vor allem auch die Betriebsrente aus Unterstützungskassen, Pensionsfonds oder -kassen, Direktzusagen oder Pensionen für Beamte, wird in die Zahlungspflicht einbezogen. Während die Betriebsrente Abzüge spürbar sein können, zählen privat angesparte Lebensversicherungen oder Privatrenten nicht dazu. Auch auf Dividenden oder Mieteinkünfte werden keine Beiträge zur Krankenversicherung fällig.

Die magische Grenze

Alles über 45.000 Euro bleibt abgabefrei. Wer dieses Limit überschreitet, braucht keine weiteren Betriebsrente Abzüge zu fürchten. Zusätzlich gibt es auch eine sogenannte „Bagatellgrenze“ von derzeit 127,75 Euro. Wer keine höheren Versorgungsbezüge hat, muss bis zu diesem Betrag keine Betriebsrente Abzüge leisten. Diese Werte werden einmal im Jahr auf den Prüfstand gestellt und entsprechend der allgemeinen Rentenentwicklung neu angepasst.

Wie hoch sind die Betriebsrente Abzüge?

Pflichtversicherte zahlen einen allgemeinen Beitrag von 14,9 Prozent. Immerhin übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung einen Beitragssatz von 7 Prozent. Für den Rentner bleiben 7,9 Prozent.

Für privat Versicherte dagegen gilt ein völlig anderes Betriebsrente Abzüge Modell. Je nach Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge werden auf die regelmäßigen Bezüge oder die Einmalauszahlung unter Umständen gar keine Betriebsrente Abzüge fällig. Steuerberater, speziell qualifizierte Versicherungsexperten und Fachleute für Altersvorsorge stehen betroffenen Personengruppen gern beratend zur Seite, wenn es um die effektivste Art und Weise der Kapitalbildung in Hinblick auf den Ruhestand geht.