Betriebsrente Abfindung

Bisweilen kann es für Betriebsrentner sinnvoll sein, von der Möglichkeit der Betriebsrente Abfindung Gebrauch zu machen, was so weil heißt, wie: sich die Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Vor allem für verwitwete oder unverheiratete Rentner kann sich das lohnen. Außerdem profitiert bei geschickter Handhabung das Unternehmen.

Betriebsrente Abfindung – wann sinnvoll?

Mancher Arbeitnehmer ist erstaunt, wie niedrig seine Betriebsrente nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen eigentlich ausfällt. Große Sprünge sind mit den 80 bis 100 Euro dann wahrlich nicht möglich. In vielen dieser Fälle ist es deshalb sinnvoll, von der Möglichkeit einer Betriebsrente Abfindung Gebrauch zu machen und sich das gesamte Kapital auf einmal auszahlen zu lassen. So kann das bei den genannten monatlichen Beträgen durchaus eine Summe von etwa 10.000 Euro sein. Wenn damit dann noch eine Hypothek oder ein Darlehen getilgt werden kann, lassen sich sogar noch Zinsen sparen. Und obwohl die Betriebsrente Abfindung voll versteuert werden muss, verringert sie infolge der sogenannten „Fünftelregelung“ die Steuerprogression.

Wenige Betriebsrentner wissen, dass sich ihre Ansprüche nur eingeschränkt vererben lassen. Wer sich seine Leistungen monatlich auszahlen lässt und vorzeitig stirbt, verliert demnach Geld. Deshalb ist es manchmal sinnvoller, die Betriebsrente Abfindung in Anspruch zu nehmen und sich so richtig etwas zu gönnen.

Betriebsrente Abfindung – Vorteile für das Unternehmen

Pensionsrückstellungen stellen bilanztechnisch Verbindlichkeiten dar, die den Wert aus der Sicht von Kaufinteressenten oder Kreditgebern verringern. Diese Tatsache ist oft bei mittelständischen Betrieben im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung ein Problem. Dieses Risiko lässt sich durch das Zwischenschalten von Versicherungen zwar mindern, allerdings hat sich in der Praxis das Einsparpotenzial infolge der Betriebsrente Abfindung als höher erwiesen.

Bei allen Schritten im Zuge der Betriebsrente Abfindung sind sowohl Pensionsberater, spezialisierte Versicherungsexperten als auch Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater behilflich. Denn es sollte trotz aller Vorteile niemals der Eindruck entstehen, das Unternehmen wolle sich mit der Betriebsrente Abfindung aus seinen langjährigen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern stehlen.