Betriebsrente gegen Altersarmut

19. Januar, 2015

Was kann die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Hinsichtlich der allgemeinen Entwicklung der gesetzlichen Rentensituation bietet die Betriebsrente eine weitere, ggf. effiziente Möglichkeit um Altersarmut vorzubeugen. Aus Sicht des Arbeitnehmers spricht für eine betriebliche Altersvorsorge die Einsparung von Steuer- und Sozialversicherungabgaben. Die spätere Rente ist voll steuerpflichtig – gegengerechnet gegen die Einkünfte aus der Zeit der Anwartschaft, die in der Regel höher sind und die Steuerersparnis entsprechend relativ höher ist als die ausgezahlten Pensionsbeträge, profitieren die Rentenbezieher vom einem geringeren Steuersatz auf ihre Rente. Das muss im Einzelfall jedoch geprüft werden, denn je nach Einkommensmodell variieren die Besteuerungen. Auch sind die Vorteile abhängig vom konkreten Modell der betrieblichen Altversvorsorge.

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf sog. Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber, um Rücklagen für das Alter zu bilden. Das Prinzip der Entgeltumwandlung beruht auf der Entnahme von Geldern aus dem Bruttogehalt. Anstatt als Lohn wird der Teil in eine private Rentenversicherung eingezahlt (zum Beispiel eine Direktversicherung, einem Pensionskasse oder einem Pensionsfond). Hierbei fallen bis zu einem eingezahlten Beitrag von 2.640 Euro im Jahr weder Steuern noch Sozialabgaben an. In verschiedenen Modellen übernimmt der Arbeitgeber die gesamte Altersvorsorge komplett oder zumindest Teile davon. Dann gilt auch für ihn die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben.

Über das Arbeitsleben kann so eine attraktive Zusatzrente aufgebaut werden. Die Erwartung aus der staatlichen Rente sinken jährlich (demografischer Wandel).

Das Modell der betrieblichen Altersvorsorge attraktiver machen 

Es gilt auch aus öffentlicher Sicht das Modell der betrieblichen Altersvorsorge attraktiver zu machen. So sind in einigen Branchen Betriebsrenten noch nicht üblich, wie zum Beispiel im Cateringbereich oder bei den personenbezogenen Dienstleistungen. Doch welche Vorteile bietet eine bAV dem Arbeitgeber?

  • Steuerersparnis: die Beiträge zur bAV gelten als Betriebsausgaben und sind von der Steuer abzugsfähig
  • Lohnnebenkosten können gesenkt werden durch geringere Sozialabgaben
  • der Versorgungsträger übernimmt den Verwaltungsaufwand bei der Durchführung der bAV
  • Risikoentlastung, da der Versorgungsträger das Versorgungsrisiko übernimmt
  • Langfristige Mitarbeiterbindung und somit Vermeidung von hohen Fluktuationskosten
  • Höhere Attraktivität am Arbeitsmarkt durch Sozial- und Mitarbeiterverantwortung

Die Pflicht schon jetzt: Aufbau einer verbindlichen Betriebsrente

Nach der Neufassung des Altersvermögensgesetzes von 2002 ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer eine bAV zuzusichern. Der Durchführungsweg ist vom Arbeitgeber frei wählbar – ob Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond, Pensionszusage oder Unterstützungskasse – die Rücklagenbildung funktioniert immer durch Entgeltumwandlungen. Dabei ist die Pflicht des Arbeitgebers eine betriebliche Altersvorsorge vorzuhalten unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Kommt der Arbeitgeber dem trotz Verlangen der Arbeitnehmer nicht nach, ist er ihnen unter Umständen zu Schadensersatz verpflichtet. Weiterhin muss der Unternehmer seine Mitarbeiter aktiv über die Möglichkeit der bAV informieren. Das heißt er darf nicht warten bis Mitarbeiter ihr Recht auf eine bAV einfordern, sondern muss sie im geeigneten Rahmen auf die im Unternehmen bestehenden Möglichkeiten aktiv hinweisen.