Betriebliche Altersvorsorge Hinterbliebene

Ein geliebter Mensch ist verstorben. Trotz ihrer Trauer müssen nun die Hinterbliebenen viele Dinge, wie beispielsweise die Aufteilung des Erbes regeln. Zumeist hinterlässt der Verstorbene auch einige Versicherungen. Was passiert eigentlich mit der Direktversicherung oder mit den Einzahlungen in eine Pensionskasse? Kann die betriebliche Altersvorsorge Hinterbliebene unterstützen? Was muss beachtet werden, damit eventuelle Ansprüche nicht verloren gehen?

Betriebliche Altersvorsorge: Hinterbliebene sollten den Versicherer möglichst schnell informieren

Hatte der Verstorbene eine zusätzliche betriebliche Rentenversicherung abgeschlossen, so ist in der Regel im Vertrag festgelegt, wie im Falle des vorzeitigen Todes mit dem angesparten Kapital verfahren werden soll. Deshalb sollten sich die Hinterbliebenen so schnell wie möglich mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen.

Folgende Dokumente sind im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge Hinterbliebene bereitzuhalten:

  • Sterbeurkunde
  • sofern vorhanden: ärztliches Zeugnis über die genaue Todesursache
  • Versicherungsvertrag bzw. Versicherungsschein

Betriebliche Altersvorsorge: Hinterbliebene vor Rentenbeginn des Verstorbenen

Je nach Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine Kapital- oder Rentenversicherung handelt, wird das angesparte Kapital, zumindest in Höhe der bereits eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Achtung! Die steuerlich begünstigte Auszahlung gilt für sämtliche Durchführungswege ausschließlich für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder, die im rechtlichen Sinn waisenberechtigt sind. Ausnahmen bestehen hier unter bestimmten Voraussetzungen lediglich bei den Direktversicherungen.

Betriebliche Altersvorsorge: Hinterbliebene nach Rentenbeginn des Verstorbenen

Je nach Durchführungsweg werden garantierte, jedoch noch nicht geleistete Rentenzahlungen in Form einer Hinterbliebenenrente weiter gezahlt. Auch hier ist der bezugsberechtigte Personenkreis entsprechend eingegrenzt. Auch hier nehmen die Direktversicherungen eine Sonderstellung ein. Je nach Vertragsgestaltung können neben nahen Angehörigen auch andere Personen bezugsberechtigt sein.

Betriebliche Altersvorsorge: Hinterbliebene erbschaftsteuerpflichtig?


Leistungen aus Rentenversicherungsverträgen, die aufgrund des Todesfalls nicht an den Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt werden, unterliegen der gesetzlichen Erbschaftssteuer. Dagegen werden Leistungen geförderten betrieblichen Altersvorsorgeformen nach den Grundsätzen der deutschen Rentenversicherung behandelt und entsprechend besteuert.