Betriebliche Altersvorsorge Unternehmen

Betriebliche Altersvorsorge Unternehmen in der Pflicht

Infolge der Einführung des Alterseinkünftegesetzes haben alle Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht, ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Ob es sich bei dem Unternehmen um einen kleinen Handwerksbetrieb mit nur wenigen Beschäftigten oder einen Großkonzern handelt, spielt dabei keine Rolle.

Betriebliche Altersvorsorge Unternehmen haben Entscheidungsfreiheit

Ganz gleich, ob Auszubildender, Facharbeiter, Abteilungsleiter oder Teilzeitkraft: Jedem Mitarbeiter im Unternehmen steht seit 2005 der Vermögensaufbau über eine betriebliche Altersversorgung zu. Allerdings kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er sich an der Kapitalbildung in Hinblick auf den Ruhestand seines Arbeitnehmers selbst mit beteiligen möchte. Ist laut Tarifvertrag nichts anderes vorgegeben, kann er außerdem den entsprechenden Durchführungsweg eigenständig auswählen und durchsetzen.

Betriebliche Altersvorsorge Unternehmen profitieren

Während der Arbeitgeber laut Gesetz lediglich dazu verpflichtet ist, seinem Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung das Vorsorgesparen zu ermöglichen, kann sich eine zusätzliche Eigenbeteiligung durchaus positiv auswirken. Zusätzliche Arbeitgeberleistungen steigern das Image eines Unternehmens immer enorm. Sie wirken motivierend und sind beim Werben um besonders qualifizierte Mitarbeiter sehr hilfreich. Dabei belasten die Zuwendungen in die betriebliche Altersvorsorge Unternehmen finanziell kaum, denn sie können steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Infolge der Gewinnminimierung lassen sich im Unternehmen Steuern einsparen.

Betriebliche Altersvorsorge Unternehmen haben minimalen Verwaltungsaufwand

Der Arbeitgeber hat bei der Auswahl des umzusetzenden Durchführungsweges die Wahl zwischen:

  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage

Es ist durchaus ratsam, bei der Entscheidungsfindung einen Experten beratend hinzuzuziehen. Je nach Unternehmensgröße, Firmen- und Mitarbeiterstruktur gilt es, für beide Vertragsparteien den profitabelsten Weg auszuwählen.

Wird innerhalb des Unternehmens eine einheitliche Regelung getroffen, lassen sich unter Umständen zusätzlich jede Menge Zeit und Kosten sparen. In der Regel gewähren nämlich die Gesellschaften bzw. Versorgungskassenkassen für betriebliche Altersvorsorge Unternehmen erhebliche Rabatte auf Abschlussgebühren und Verwaltungskosten, wenn gleich mehrere Vorsorgeverträge zum gleichen Produkt zustande kommen.