Betriebliche Altersvorsorge Rückkauf

Wie das Wort „Altersvorsorge“ schon aussagt, soll die betriebliche finanzielle Vorsorge eine zusätzliche Absicherung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Deshalb hat der Gesetzgeber dem betriebliche Altersvorsorge Rückkauf einen strikten Riegel vorgeschoben. Mehrere Gerichtsurteile haben in der Vergangenheit bestätigt, dass eine Auszahlung des Guthabens erst mit Rentenbeginn möglich ist.

Die Richter sind sich bis heute einig, dass der vorzeitige betriebliche Altersvorsorge Rückkauf den Interessen des Betriebsrentengesetzes eindeutig entgegen steht. Zum Wert der Zusatzrente gehört nämlich nicht nur der reine Rückkaufwert, sondern auch der Bonus von Steuer- und Sozialabgabeersparnissen während der Ansparphase und unter Umständen sogar beträchtliche Überschussbeteiligungen.

Daraus folgt: Selbst bei vorzeitiger Kündigung muss der Versicherte warten, bis sein offizieller Rentenbescheid vorliegt, um in den Genuss seines angesparten Guthabens zu kommen.

Finanzieller Engpass – was tun?

Anstatt die Kündigung bzw. einen betriebliche Altersvorsorge Rückkauf in Betracht zu ziehen sollte der Versicherte lieber seine Beitragszahlungen einige Monate aussetzen. Ist der finanzielle Engpass überwunden, wird einfach weiter eingezahlt.

Arbeitgeberwechsel – was tun?

Beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen gelten die Anwartschaften aus einer Direktversicherung als unverfallbar. Das heißt: In der Regel kann die Versicherung zum neuen Arbeitgeber mitgenommen und dort weitergeführt werden, ohne dass Ansprüche verloren gehen. Der betriebliche Altersvorsorge Rückkauf vor Vollendung des vertraglich festgelegten Rentenbeginns ist nicht möglich.

In anderen Fällen, wie beispielsweise bei allen Rückdeckungsversicherungen bleibt die Versicherung beim Arbeitnehmer selbst. Dort besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, den betriebliche Altersvorsorge Rückkauf Wert mit zukünftigen Beitragsverpflichtungen zu verrechnen.

Achtung! In diesen besonderen Fällen stellt der Rückkaufwert ein zu versteuerndes und sozialabgabepflichtiges Einkommen dar.

Hinweis: Experten raten grundsätzlich davon ab, Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge eigenmächtig zu kündigen oder auf einem betriebliche Altersvorsorge Rückkauf zu bestehen. Je nach Durchführungsform gibt es eine Vielzahl günstigerer Möglichkeiten, die zuvor mit einem Versicherungs- bzw. Finanzexperten diskutiert werden sollten.