Betriebliche Altersvorsorge kündigen

Die betriebliche Altersvorsorge kündigen. Geht das überhaupt? Angesichts der aktuell unsicheren Wirtschaftslage mit Eurokrise und Bankenpleiten machen sich zunehmend mehr Menschen Gedanken über ihre persönliche Vermögenssituation. Der eine oder andere löst als unnötig empfundene Versicherungen auf und möchte am liebsten auch seine betriebliche Altersvorsorge kündigen.

Generell gilt:

Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen lassen sich problemlos kündigen. Zumeist muss der Sparer dabei größere Kapitalverluste hinnehmen. Eine andere Möglichkeit, bei der die eingezahlten Beiträge in voller Höhe erhalten bleiben, ist die Beitragsfreistellung. Das heißt, die monatlichen Belastungen entfallen, obwohl der Vertrag weiter besteht. Nach Erreichen der Vertragslaufzeit kommt dann das angesparte Kapital zur Auszahlung.

Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für die betriebliche Altersvorsorge. Allerdings gestaltet sich hier die Beitragsfreistellung ein wenig komplizierter. Grundsätzlich ist jedoch das betriebliche Altersvorsorge kündigen nicht möglich.

Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge, egal, um welche Durchführungsform es sich handelt, können entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber eingezahlt werden. Hierdurch werden immer Ansprüche auf steuerbegünstigte Rentenzahlungen begründet. Demzufolge hat der Staat dem betriebliche Altersvorsorge kündigen strikt einen Riegel vorgeschoben. Erst mit Beginn des vereinbarten Rentenalters kommt der Sparer an das bisher eingezahlte Geld heran. Der Begriff „Rückkaufwert“ existiert in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung nicht.

Anstatt sich von der zusätzlichen Altersvorsorge zu trennen, kann sie der Inhaber jedoch zumindest teilweise beitragsfrei stellen lassen. Je nach Versicherer sind beträchtliche Beitragssenkungen durchaus möglich. Somit lassen sich oftmals persönliche finanzielle Engpässe überbrücken, ohne dass die zusätzlichen Rentenansprüche verloren gehen.

Auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet manchmal den Wunsch nach betriebliche Altersvorsorge kündigen. Während nämlich z.B. eine, durch Entgeltumwandlung finanzierte Direktversicherung problemlos zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann, ist das bei arbeitgeberfinanzierten Durchführungsformen bedeutend problematischer und zudem an bestimmte Fristen gebunden.

Empfehlung: Wer seine betriebliche Altersvorsorge kündigen bzw. beitragsfrei stellen möchte, sollte zuvor die Beratung durch einen Experten in Anspruch nehmen.