Betriebliche Altersvorsorge Kapitalzahlung

Neu- oder Altvertrag: gravierende Unterschiede bezüglich der steuerlichen Behandlung der betriebliche Altersvorsorge Kapitalzahlung

Für Rentenversicherungen, auf die bei Eintritt in den Ruhestand Einmalzahlungen gewährt werden, gelten unter Umständen ähnliche Regeln wie für Kapitallebensversicherungen. Wie ist die betriebliche Altersvorsorge Kapitalzahlung im Einzelnen geregelt?

Lebensversicherungen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, punkten auch nach den neuen gesetzlichen Richtlinien mit steuerfreien Auszahlungen. Allerdings sind die Bedingungen hierfür drastisch verschärft worden:

  • mindestens zwölf Jahre Laufzeit
  • mindestens fünf Jahre lang Beitragszahlungen
  • keine „steuerschädliche“ Verwendung der Kapitalauszahlung

Alle danach abgeschlossenen Verträge gelten als Neuverträge. Für diese gilt die Steuerfreiheit der betriebliche Altersvorsorge Kapitalzahlung auch unter den genannten Bedingungen nicht mehr. Trotzdem können sich Rentner, die diese Vorsorgeform gewählt haben, doch noch über gewisse Vergünstigungen freuen:

  • Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre
  • Kapitalausschüttung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres

Sind diese beiden Kriterien erfüllt, wird lediglich die Hälfte des Ertrages der Steuer unterworfen. Der Rest bleibt steuerfrei.

Rente mit 67: steuerliche Auswirkungen auf die einmalige betriebliche Altersvorsorge Kapitalzahlung

Seit 2012 wird das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, sowohl für Männer als auch für Frauen, schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Damit verbunden ist nicht nur eine längere Lebensarbeitszeit, sondern unter Umständen auch eine geringere gesetzlich garantierte Rente aus der Sozialversicherung. Außerdem kann diese Regelung natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf die private Altersvorsorge haben.

Statt betriebliche Altersvorsorge Kapitalzahlung besser eine lebenslange Zusatzrente wählen

Schätzungen zufolge sind die meisten Inhaber von Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge aktuell besser beraten, wenn sie auf die einmalige betriebliche Altersvorsorge Kapitalzahlung ganz verzichten und die Auszahlung ihrer Leistungen in Form einer lebenslangen Rente wählen. Dieses Vorgehen wird nämlich vom Gesetzgeber auch bei Neuverträgen kräftig unterstützt und nach wie vor mit lukrativen steuerlichen Vorteilen belohnt.