Betriebliche Altersvorsorge Insolvenz

Sind Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge Insolvenz geschützt?

Zahlreiche Sparer werden sich fragen, was eigentlich im Falle eines Insolvenzverfahrens mit ihrer betrieblichen Altersvorsorge geschieht und wie sich rückständige Arbeitgeberbeiträge auf ihre späteren Ansprüche auswirken. Allerdings ist dieses brisante Thema nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern ebenso für Arbeitgeber äußerst interessant.

Der betriebliche Altersvorsorge Insolvenz Zeitpunkt

Bezüglich berechtigter Ansprüche der Vertragsinhaber spielt der Zeitpunkt ihrer Anmeldung innerhalb der Insolvenzabwicklung eine ganz entscheidende Rolle.

Grund: Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Gläubigern haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung von Insolvenzgeld. Deshalb lässt sich das Problem „Betriebliche Altersvorsorge Insolvenz“ grundsätzliche in drei Phasen unterteilen.

1. Rückständige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vor dem Insolvenzgeld-Zahlungszeitraum

Während auf der Gehaltsabrechnung die rückständigen Beträge zur betrieblichen Altersvorsorge noch auftauchen, werden diese jedoch im Insolvenzfall vom Arbeitgeber nicht mehr an die Versorgungseinrichtung abgeführt. Jeder Inhaber eines Vertrages muss demnach diese ausstehenden Beträge als Forderung unter der Rubrik „Betriebliche Altersvorsorge Insolvenz“ gegenüber seinem Arbeitgeber zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Achtung! Das betrifft auch die Beiträge, die nicht von der Agentur für Arbeit im Rahmen des Insolvenzgeldes übernommen werden! (siehe Punkt 2.)

Der Insolvenzverwalter prüft anhand der Insolvenztabelle, inwieweit die Forderungen aus der betriebliche Altersvorsorge Insolvenz berechtigt sind, welche Leistungen dem Vertragsinhaber zustehen und ob diese gegebenenfalls durch eine dritte Institution, wie etwa einer Einlagenversicherung abgedeckt sind.

2. Rückständige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge während des Insolvenzgeld-Zahlungszeitraumes

Alle Maßnahmen bezüglich zu zahlender Lohn- bzw. Gehaltsbestandteile über Insolvenzgeld werden ausschließlich von der Agentur für Arbeit festgelegt. Gleichzeitig regelt die Agentur, welche Anteile zur betrieblichen Altersversorgung mit dem Insolvenzgeld zu decken sind.

3. Geltendmachung berechtigter Ansprüche nach der Insolvenzeröffnung und die sich anschließende Insolvenzsicherung

Je nach Vertragsgestaltung und der aktuell geltenden Gesetzeslage entscheidet der Insolvenzverwalter, wer der Anspruchsberechtigte der betriebliche Altersvorsorge Insolvenz Versicherung ist und wird im Rahmen der gesetzlichen Fristen alle Vertragsinhaber detailliert informieren.