Betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer GmbH

Rente für den Chef: Betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer GmbH

Geschäftsführende Gesellschafter besitzen einerseits gewisse Anteile der GmbH, gleichzeitig leiten sie das Unternehmen. Aufgrund ihrer Einkommenssituation haben sie zumeist nur eine geringe oder im Extremfall gar keine Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten. Deshalb müssen sie für ihre finanzielle Absicherung nach Eintritt in den beruflichen Ruhestand eigenverantwortlich vorsorgen. Dabei lässt sich die betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer GmbH, wie für alle anderen Mitarbeiter des Unternehmens auch, mit all ihren Vorteilen hervorragend zum Vermögensaufbau nutzen.

Private Vorsorge

Selbst wenn der GmbH-Geschäftsführer in der gesetzlichen Rente versichert ist, klafft aufgrund seiner Einkommensverhältnisse während seiner aktiven beruflichen Laufbahn, mit Eintritt in den Ruhestand eine große Versorgungslücke. Deshalb kann diese Rente bestenfalls als Grundversorgung dienen. Zumeist erfolgt noch eine zusätzliche Kapitalansammlung im Rahmen der Rürup-Rente. Hierfür räumt der Staat dem Vertragsinhaber einige individuelle Förderungen ein, wie beispielsweise Steuervergünstigungen während der Ansparphase.

Ist eine staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer GmbH die bessere Alternative?

Diese Frage lässt sich in den meisten Fällen eindeutig mit „Ja!“ beantworten. Die betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer GmbH in Form einer Pensionszusage stellt eine besonders wertvolle Zusatzleitung des Unternehmens in Hinblick auf die finanzielle Absicherung des Ruhestandes ihres Chefs dar. Sofern der Vertrag den restriktiven gesetzlichen Bestimmungen entspricht, profitiert dessen Inhaber gleich mehrfach:

  • Altersrente
  • Witwenrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Waisenrente

Um beim Fiskus volle Anerkennung zu finden, muss die Pensionszusage zahlreichen formellen Bedingungen genügen. Weiterhin muss eine sogenannte „betriebliche Veranlassung“ bestehen und es darf keine „Überversorgung“ vereinbart werden. Der Gesetzgeber spricht hierbei von einer besonderen „Angemessenheit“ in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer GmbH.

Aufgrund der Komplexität dieses wichtigen Themas empfiehlt es sich deshalb, vor Vertragsabschluss sowohl steuerliche als auch versicherungsrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Neben der Pensionszusage unterstützt der Gesetzgeber nämlich noch weitere Möglichkeiten der Betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer GmbH. Vergleichen lohnt sich!