Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung

Während die betriebliche Altersvorsorge in der Vergangenheit noch eine völlig freiwillige Leistung der Arbeitgeber war, haben Beschäftigte seit Anfang 2002 ein grundsätzliches Recht auf diese Form der zusätzlichen finanziellen Absicherung ihres Ruhestandes. Im Laufe der Jahre entwickelten verschiedene Formen der betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten, bei denen sich die Beschäftigten durch Umwandlung von Anteilen ihres Lohnes bzw. Gehaltes am Aufbau ihrer Altersabsicherung beteiligen können. Dieses Vorgehen wird im Allgemeinen auch als „Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung“ bezeichnet.

Wachstum der betrieblichen Altersvorsorge aufgrund lukrativer Fördermöglichkeiten

Obwohl der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Wunsch seines Arbeitnehmers in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung nachzukommen, muss er sich nicht zwingend am Vermögensaufbau seiner Beschäftigten finanziell mit beteiligen. Allerdings sind die staatlichen Förderangebote inzwischen derart attraktiv geworden, dass sich Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge inzwischen nicht mehr nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen lohnen. So wundert es nicht, dass zunehmend mehr Tarifverträge eine konkrete Regelung, sowohl in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung als auch über eine finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber enthalten.

Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung: Wie profitiert das Unternehmen?

Nicht nur für den Beschäftigten, auch für den Arbeitgeber ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • Es lassen sich mit attraktiven Modellen zur Altersvorsorge wertvolle Mitarbeiter einfacher gewinnen bzw. langfristig an das Unternehmen binden.
  • Infolge der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile lassen sich Lohnnebenkosten einsparen.
  • Sofern für eine größere Personengruppe zeitgleich Verträge über eine Form der betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung abgeschlossen werden, räumen die Anbieter häufig Rabatte auf die Verwaltungskosten ein. In manchen Fällen können diese Gebühren auch ganz entfallen. Hierdurch lässt sich für das Unternehmen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis erzielen.
  • Der Verwaltungsaufwand ist vergleichsweise gering.

Fazit: Obwohl die klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten noch immer einen großen Anteil der betrieblich geförderten Altersvorsorge ausmachen, werden immer häufiger auch die Vorteile einer Finanzierung über die betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung genutzt.