Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung Höchstbetrag

Mitte 2001 wurde das Betriebsrentengesetz durch das Altersvermögensgesetz vollständig ersetzt. Seither hat jeder Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge. Soweit durch tarifrechtliche Vereinbarungen nicht anderes festgelegt ist, entscheidet der Arbeitgeber sowohl über die Wahl des Versorgungsträgers als auch das Leistungsspektrum. Andere Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung Höchstbetrag oder die Dauer der Entgeltumwandlung sind dagegen gesetzlich geregelt und somit für alle Vertragsparteien bindend.

Der betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung Höchstbetrag in Zahlen:

Derzeit können bis zu vier Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Sozialversicherung umgewandelt werden, ohne davon Steuern oder Sozialabgaben abführen zu müssen. Im Jahr 2013 sind dies genau 2784 Euro. Hinzu kommt für Neuverträge ab 2005 ein Pauschalbetrag von derzeit 1800 Euro, für den zwar Sozialabgaben, aber keine Steuern zu zahlen sind. Beiträge, die den betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung Höchstbetrag übersteigen, sind entsprechend individuell zu versteuern.

Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Förderung wird zuerst auf die Arbeitgeberbeiträge angewendet. Erst danach berücksichtigt der Fiskus die umgewandelten Lohn- und Gehaltsbestandteile des Arbeitnehmers.

Gibt es neben dem betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung Höchstbetrag auch einen Mindestbetrag?

Ja! Auch der Mindestbetrag ist gesetzlich festgeschrieben und beträgt derzeit 1/160 der Bezugsgröße. Für das Jahr 2013 sind das demnach konkret 202,13 Euro oder 16,84 Euro im Monat.

Besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung Höchstbetrag allein ausschöpft?

Nein! Sofern der Arbeitnehmer infolge seiner Unternehmensform in der Lage ist, Beiträge zur betrieblichen Zusatzversorgung seiner Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabefrei zu finanzieren, kann der Arbeitnehmer denbetriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung Höchstbetrag nicht für sich allein ausschöpfen. Etwas anders verhält sich das unter Umständen bei kirchlichen oder öffentlichen Arbeitgebern. Hier ist es vor dem Vertragsabschluss in jedem Fall ratsam, den Rat eines geschulten Finanz- bzw. Versicherungsexperten einzuholen.