Bemessungsgrenzen bei der betrieblichen Altersversorgung

Im Grunde genommen stellt die Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland ein Maß dar, welches sich auf die zu zahlenden, gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge und die vom Einkommen abzuführenden Steuern bezieht. In Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge Beitragsbemessungsgrenze sind dabei vor allem die Regelungen zur gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung.

Wie hoch ist die betriebliche Altersvorsorge Beitragsbemessungsgrenze?

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann der Arbeitgeber unter fünf verschiedenen Formen wählen:

  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherung
  • Pensionszusage/Direktzusage
  • Unterstützungskasse

Die betriebliche Altersvorsorge Beitragsbemessungsgrenze ist sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer schon während der Einzahlphase von großer finanzieller Bedeutung. Schließlich kann die Entgeltumwandlung bis zu einer Höhe von maximal vier Prozent der Bemessungsgrenze der gesetzlichen Sozialversicherung in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Während sich damit für den Arbeitnehmer die Sozialabgaben und die Höhe der Einkommensteuer senken lassen, sinken für den Arbeitgeber die Lohnnebenkosten.

Tipp: Im Rahmen einer Direktversicherung wirkt sich nicht nur allein die betriebliche Altersvorsorge Beitragsbemessungsgrenze Steuer- und Sozialabgaben mindernd aus. Hinzu kommen weitere 1800 Euro Pauschalbetrag, die ebenfalls in Beiträge zur Direktversicherung umgewandelt werden dürfen. Obwohl auf diesen Betrag unter bestimmten Umständen Sozialabgaben fällig werden, ist er einkommenssteuerfrei.

Ein schriftlicher Vertrag ist wichtig

Sofern ein Unternehmen Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung anbietet, empfiehlt es sich, alle konkreten Bedingungen im Arbeitsvertrag festzuschreiben. Dabei geht es zum einen um die Höhe der monatlichen Entgeltumwandlung in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge Beitragsbemessungsgrenze, aber auch um alle anderen vereinbarten Leistungen, wie beispielsweise Todesfallschutz im Rahmen einer Direktversicherung oder prozentuale Sofortzahlungen bei Renteneintritt.

Betriebswirtschaftliche Vorteile für Arbeitgeber

Obwohl die betriebliche Altersvorsorge Beitragsbemessungsgrenze für alle Durchführungswege identisch ist, gibt es bei der Umsetzung der einzelnen Möglichkeiten doch einige Unterschiede. So müssen beispielsweise bei der Vorsorge über eine Direktzusage Pensionsrückstellungen gebildet werden. Dagegen können die zu zahlenden Versicherungsbeiträge in Pensionsfonds, Direktversicherungen oder Pensionskassen als Betriebskosten geltend gemacht werden. Deshalb ist vor der Festlegung des konkreten Durchführungsweges eine gründliche Beratung in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge Beitragsbemessungsgrenze mit einem Vergleich der verschiedenen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen, ratsam.

Entwicklung der Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West
19701800 DM
19804200 DM
19906300 DM
20008600 DM
20055200 EUR
20085300 EUR
20095400 EUR
20105500 EUR
20115500 EUR
20125600 EUR
20135800 EUR