Betriebliche Altersvorsorge nimmt zu. BMAS stellt Bericht vor.

23. Februar, 2015

Langzeitstudie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

In der Befragung der Träger in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist die Entwicklung der Abschlüsse in der bAV über den Zeitraum von 2001 bis 2011/ 2012 erfasst worden. Das BMAS hat die Umfrage jetzt kommentiert veröffentlicht.

Insgesamt ist mit Beginn der gesetzlichen Verpflichtung der Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge anbieten zu müssen, die Zahl der Abschlüsse insgesamt gestiegen. Ein Gesamtanteil von ca. 60% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird Anteile des Altersgeldes aus Mitteln der bAV beziehen.

Bei den privatwirtschaftlich organisierten Arbeitnehmern ist der Wachstumsanteil in der betrieblichen Altersvorsorge am größten. Über 5 Mio. Anwartschaften wurden dort mehr abgeschlossen. Der öffentliche Sektor fällt der Studie zufolge wesentlich ab: Nur 187.000 Abschlüsse sind dort hinzugekommen.

Für den Anteil der Alterssicherung vor dem Hintergrund der privaten Wirtschaft ist das Modell der Pensionskasse am deutlichsten nachgefragt. 3,4 Mio. der 5 Mio. Anwartschaften sind allein in diesem Modell hinzugekommen. Aktiv leisten die Pensionskassen derzeit Leistungen an 448.000 Pensionsempfänger.

Der Anteil der Absicherung über Pensionskassen ist damit etwa gleich hoch wie der bei aktuell laufenden Direktversicherungen (Anteil von 4,9 Mio. Verträgen) und leicht höher als bei Direktzusagen und Unterstützungskassen gesamt (4,6, Mio. Anwartschaften).

Hintergrund

Seit 2002 werden Arbeitgeber gesetzlich angehalten, ihren Mitarbeitern betriebliche Altersvorsorge zu gewähren. Das Gesetz sieht jedoch keine aktive Versicherungspflicht vor. Der Arbeitnehmer muss selbst die bAV bei seinem Arbeitgeber einfordern. Erst mit der Forderung ist der Arbeitgeber zur Bereitstellung verpflichtet.

Die Wahl des sog. „Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung“ liegt beim Arbeitgeber. Er kann selbst entscheiden, welches Modell er nutzt, um Arbeitsentgelte seiner Angestellten in Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln.

Im allgemeinen bestehen hier Auswahlmöglichkeiten zwischen:

  • Pensionszusage bzw. Direktzusagen
  • dem Abschluss von Direktversicherungen für den Arbeitnehmer, in die er zusätzlichen Anteil leisten kann
  • die Übergabe der Leistungen an einen Pensionsfonds
  • die Einrichtung von Unterstützungskassen.

Vermehrt äußern sich jedoch Stimmen, dass eine verpflichtende Einrichtung betrieblicher Altersvorsorge zu einer erweiterten Nutzung der Modelle und zu besserer Konkurrenz zwischen den Modellen führen würde. Die Erhöhung der erwarteten Rendite und eine Ausweitung des Angebotsspektrum werden prognostiziert.

Arbeitnehmer sichern durch die betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente und Modellen der privaten Alterssicherung ihren finanziellen Lebensstandard im Pensionsalter ab. Es können parallel und nacheinander verschiedene Anwartschaften aus der betrieblichen Altersvorsorge erworben werden, die im Pensionsalter addiert ausbezahlt werden. In verschiedenen Modellen sind dabei Unternehmensanteile und Zinsausschüttungen Teil der späteren Vergütung.

Aus der Studie zieht das BMAS vor allem den Schluss, die bAV mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen auszubauen. Hier ist die Abschlussquote relativ betrachtet am geringsten.