Pensionszusage auslagern

Mit der Pensionszusage wird auf Zukunft gesetzt. Die Zukunft der Mitarbeiter und der Geschäftsführer eines Unternehmens werden besser abgesichert, wenn durch eine Pensionszusage die betriebliche Altersvorsorge gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang muss man sich auch über die Sicherheit Gedanken machen, womit das Thema „Auslagerung Pensionszusage“ auf die Tagesordnung tritt.

Auslagerung Pensionszusage: Externe Träger können mehr Sicherheit bieten

Die Auslagerung der Pensionszusage bringt die betriebliche Altersvorsorge in eine bessere Sicherheitszone, weil sie die Pensionszusage von den Risiken des Betriebes unabhängig macht. Die Auslagerung der Pensionszusage kann auf unterschiedliche Weise organisiert werden. Besonders relevant in diesem Zusammenhang sind die Modelle Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond.

Auslagerung Pensionszusage mittels Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber mit einer externen Versicherung einen Vertrag auf das Leben des Mitarbeiters ab. Die Direktversicherung entspricht also dem Modell der Lebensversicherung, wobei allerdings nicht der Berechtigte selbst zum Vertragspartner wird. Die Risiken der Pensionszusage werden somit von einem externen Leistungsträger übernommen.

Auslagerung Pensionszusage mittel Pensionskasse

Auch eine Pensionskasse ist ein externer Leistungsträger, der die Risiken aus den Direktzusagen abdecken kann. Oft entschließen sich mehrere Unternehmen eine Pensionskasse zu gründen, die dann über eigene Mittel und eigene Handlungskompetenzen verfügt.

Auslagerung Pensionszusage mittels Pensionsfond

Der Pensionsfond ist gegenüber der Pensionszusage eine interne Lösung für die Direktzusage. Der Arbeitgeber bildet ein Sondervermögen und trennt es vom üblichen Betriebsvermögen ab, womit sichergestellt werden soll, dass die Direktzusage auch dann noch funktioniert, wenn der Betrieb selbst nicht mehr handlungsfähig ist oder aufgelöst wurde. An diese Lösung zur Auslagerung Pensionszusage sind besonders hohe Anforderungen zu stellen. Denn das Finanzamt wird nur dann die steuermindernde Wirkung der Pensionszusage anerkennen können, wenn transparent nachvollziehbar ist, dass die Direktzusage in allen denkbaren Zukunftsszenarios nicht in Frage gestellt werden kann.