Lässt sich eine Pensionszusage auslagern?

Streng genommen müsste die Antwort lauten: Nein.

Denn da es sich bei einer Pensionszusage immer um einen internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge handelt, ist deren Auslagerung als solche nicht möglich – so etwas wie eine „externe Pensionszusage“ gibt es nicht.

Die Auslagerung der Pflicht zur Erfüllung der Pensionszusage hingegen ist möglich.

Weil eine solche Auslagerung aus dem oben genannten Grund jedoch immer mit einem Wechsel des Durchführungswegs verbunden ist, muss sie gut vorbereitet und hinsichtlich der entstehenden Kosten, vor allem für Aufwendungen im Verwaltungsbereich, im Voraus sorgfältig geprüft werden.

Die Auslagerung der Pensionszusage wird zumeist dann notwendig, wenn:

  • das Unternehmen verkauft oder an einen Nachfolger übergeben wird und die neue Geschäftsleitung die Bilanz bereinigen möchte.
  • das Unternehmen verkauft oder an einen Nachfolger übergeben wird und die alte Geschäftsleitung ihre bestehenden Pensionsansprüche unabhängig von der weiteren Entwicklung des Unternehmens absichern möchte.
  • ein Kreditinstitut dem Unternehmen nur dann günstige Kreditbedingungen gewähren will, wenn die Pensionsrückstellungen aus der Position „Fremdkapital“ in der Bilanz entfernt werden und damit die Eigenkapitalquote gesteigert wird.

Die Auslagerung der Pensionszusage kann auf folgenden Wegen erfolgen:

Dabei ist zwischen laufenen Versorgungsleistungen (an bereits pensionierte Mitarbeiter) und zukünftigen Versorgungsleistungen (an aktive Arbeitnehmer) zu unterscheiden. Darüber hinaus sollten im Bereich der zukünftigen Leistungen auch die so genannten past services und die future services unterschiedlich bedacht werden. Past services sind alle bereits erdienten Anwartschaften, mit future services werden die in der Zukunft noch zu erdienenden Anwartschaften bezeichnet.

Generell ist zu sagen: Wenn die in Form einer Pensionszusage bestehenden Versorgungsverpflichtungen ausgelagert werden sollen, dann handelt es sich dabei um einen sehr komplexen Vorgang. Deswegen empfiehlt es sich in jedem Fall, den Rat von Fachleuten einzuholen. Nur so können unnötige Kosten und Nachfinanzierungsrisiken sicher vermieden werden.

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