Auslagerung Pensionszusage auf Unterstützungskasse

Auslagerung Pensionszusage auf Unterstützungskasse: Mit diesem Schlagwort operieren die Praktiker der Diskussion um die betriebliche Altersvorsorge, wenn sie einen innovativen Weg suchen, um der betrieblichen Altersvorsorge mehr Sicherheit zu geben.

Die betriebliche Altersvorsorge wird immer beliebter in Betrieben und bei den Unternehmen, weil sie geeignet ist, bei den Mitarbeitern und Geschäftsführern die Akzeptanz gegenüber betrieblichen Entscheidungen zu verbessern. Ein Mitarbeiter und ein Geschäftsführer entwickeln eine stärkere Bindung an Betrieb und Unternehmen, wenn sie auf die hohe Sicherheit der zusätzlichen Altersvorsorge setzen können. Das Konzept „Auslagerung Pensionszusage auf Unterstützungskasse“ verbessert die Akzeptanz noch weiter, weil so ein Weg gefunden wird, um die Pensionszusage besser gegen unternehmerische Risiken abzusichern.

Eine Unterstützungskasse ist ein Weg, um die betriebliche Altersvorsorge umzusetzen. Eine Unterstützungskasse ist eine externe Organisation, die die Aufgaben und Pflichten aus der Altersvorsorge eines Betriebes übernimmt. Die Unterstützungskasse ist ein eigenständiges Subjekt in der Sphäre der der Rechtsbeziehungen, die zwischen Unternehmen, Betrieb und Mitarbeitern aufgespannt sind. Wählt man die Strategie „Auslagerung Pensionszusage auf Unterstützungskasse“ dann überträgt man die Pflichten aus der betrieblichen Direktzusage auf einen externen Leistungsträger, der auch als Unternehmen (z.B. als GmbH) organisiert sein kann. Es gibt aber auch andere Rechtsformen, die man wählen kann, wenn man zum Konzept „Auslagerung Pensionszusage auf Unterstützungskasse“ greifen möchte. Beliebt sind auch gemeinnützige Formen der Unterstützungskasse.

Steulerliche Behandlung im Überblick

UnterstützungskassePensionsfonds
Ebene des ArbeitgebersBetriebs-
ausgaben-
abzug
Einmalbetrag in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4d Abs. 1 Nr. 1c EStG)bis zur Höhe des auf den Past Service enfallenden teils der §6a Rückstellung sofort abzugsfähige Betriebsausgabe (§4e Abs. 3 EStG)

übersteigender Betrag ist über 10 Jahre verteilt als Betriebsausgabe abzugsfähig (§4e Abs. 3 EStG)
Ebene des ArbeitnehmersAufwandZuwendungen an Unterstützungskasse führen nicht zu Lohnzuflusssteuerfrei, wenn Einmalbeitrag, der die aufzulösende Rückstellung übersteigt, auf 10 Jahre verteilt
LeistungGrundsätzlich nach §19 Abs. 1 EStG zu versteuernUnterschiede:
Rentner: §19 Abs 1 EStG
Anwärter: §22 Nr. 5 EStG

Auslagerung Pensionszusage auf Unterstützungskasse: Man entscheidet sich deshalb für einen externen Leistungsträger, weil man so auch Risiken bewältigen kann, die in der langen Zukunft der Pensionszusage sonst schwer in den Griff zu bekommen sind. Ein einzelnes Unternehmen kann eher in Konkurs gehen, da es nah am Markt mit seinen Angeboten operieren muss. Ein externer Leistungsträger, der umfassend auf Absicherung seiner Anlageformen setzt, ist breiter aufgestellt und kann daher besser mit veränderten ökonomischen Risikolagen umgehen. Das Konzept „Auslagerung Pensionszusage auf Unterstützungskasse“ sorgt also für mehr Überzeugungskraft, wenn Mitarbeiter, Geschäftsführer und Unternehmen auf die langfristige Sicherung der Pensionszusage bauen wollen.