Auslagerung Pensionsfonds

Wenn ein Unternehmen vor der Notwendigkeit steht, die betriebliche Altersvorsorge aus der Unternehmensbilanz zu entfernen, dann kann die Auslagerung auf einen Pensionsfonds die Lösung sein.

Wann ist die Auslagerung auf den Pensionsfonds sinnvoll?

Wenn in einem Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensionszusage durchgeführt wird, dann werden zur Finanzierung der Versorgungszusagen innerbetriebliche Rückstellungen gebildet. Diese sind, weil es sich dem Grunde nach um langfristige Zahlungsversprechen handelt, bei der Bilanzierung nach dem HGB als Fremdkapital zu passivieren.

Eine Erhöhung des Fremdkapitals beeinflusst jedoch die Eigenkapitalquote (das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital), was sich wiederum auf die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens auswirkt. In bestimmten Situationen wird es deswegen notwendig, die Bilanz zu bereinigen, zum Beispiel wenn

  • das Unternehmen verkauft werden soll
  • eine neue Geschäftsleitung das unternehmerische Risiko mindern will
  • ein Kredit nur gewährt wird, wenn die Eigenkapitalquote verbessert wird.

Die Lösung: Auslagerung auf einen Pensionsfonds

Es ist möglich, bestehende Pensionsverpflichtungen aus dem Unternehmen auszulagern. Vor allem die Auslagerung auf einen Pensionsfonds ist üblich. Sie wird sogar steuerlich begünstigt: Nach § 4e EStG kann die Kapitalübertragung bei der Auslagerung auf den Pensionsfonds steuerlich voll als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Und nach § 3 Nr. 66 EStG gilt das übertragene Kapital nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Allerdings ist diese Möglichkeit laut Gesetzestext beschränkt auf die bereits bestehenden Pensionsverpflichtungen. Das heißt, dass für die Auslagerung auf einen Pensionsfonds nur

  • die bereits erdienten Anwartschaften (die sogenannten past services) sowie
  • bereits laufende Pensionsleistungen

in Frage kommen.

Für die noch zu erdienenden Anwartschaften, auch als future services bezeichnet, ist die Auslagerung auf einen Pensionsfonds nicht möglich bzw. nicht sinnvoll, weil dann die steuerlichen Sonderregelungen nicht gelten. In diesem Falle gibt es jedoch eine andere Möglichkeit, nämlich die Auslagerung auf eine Unterstützungskasse. Bei einer geschickten Kombination der Auslagerung auf einen Pensionsfonds mit der Übertragung auf eine Unterstützungskasse ist es möglich, die Pensionsverpflichtungen komplett auszulagern, ohne dass das Unternehmen steuerliche Nachteile erleidet.